Rechtsanwaltskanzlei Reiß

                            Michael Günter Reiß und Alexandra Reiß

                                        

                                                                                                   


Frau Rechtsanwältin Alexandra Reiß wurde am 14.06.1991 in Tscheboksary, Russland geboren. Sie beherrscht die russische Sprache fließend, weshalb sie auch russischsprachige Mandanten gerne in ihrer Muttersprache berät.

Nach Erlangung des Abiturs im Jahre 2011 am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium in Frankfurt am Main, begann Frau Reiß das Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Dort absolvierte sie im Jahre 2015 das universitäre Schwerpunktexamen in den Bereichen Erb- und Familienrecht sowie Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Januar 2017 verließ sie die Universität mit dem 1. Staatsexamen.

 Im Mai 2017 begann Frau Reiß mit dem Referendariat, das sie am Landgericht Gießen absolvierte.  Im Jahre 2019 beendete sie es mit dem 2. Staatsexamen. Ihr Wahlfach war Familienrecht:

 Am 11.07.2019 wurde Frau Reiß von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt und Notar Michael Günter Reiß tätig. Seit dem 01.01.2020 ist sie Partnerin. 

Frau Rechtsanwältin Reiß hat mit Erfolg am Testamentsvollstreckerlehrgang der AGT teilgenommen und verfügt damit über die Kenntnisse rund um die Testamentsvollstreckung.

Seit dem 01.01.2020 ist Frau Reiß Partnerin in der Kanzlei Reiß. Sie hat im Sommer 2020 erfolgreich den theoretischen Teil des Fachanwalts für Erbrecht bestanden. 

Am 25.02.2023 hat Frau Reiß die notarielle Fachprüfung bestanden und befindet sich in ihrer praktischen Ausbildung zur Notarin. Sie strebt für das Jahr 2024 eine Bewerbung um eine eigene Notarstelle an.

Frau Rechtsanwältin Reiß ist seit dem 04.09.2023 befähigt, den Titel "Fachanwältin für Erbrecht" zu tragen.